Vereinbarkeit Beruf und Familie

Zusätzliche Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren über die Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung eröffnet. Er schlägt gezielte Finanzhilfen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit vor. Die beiden Hauptziele sind geringere Kosten für die Drittbetreuung von Kindern und ein besser auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmtes Angebot, vor allem für schulpflichtige Kinder. Die Geltungsdauer der neuen gesetzlichen Bestimmungen ist auf 5 Jahre begrenzt. Zur Finanzierung dieser neuen Finanzhilfen will der Bundesrat 100 Millionen Franken zur Verfügung stellen.

Mit dem Impulsprogramm des Bundes zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder konnten in den letzten 12 Jahren rund 48 000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden. Trotz Fortschritten bleiben zwei Probleme bestehen: die hohen Drittbetreuungskosten, die die Eltern – vor allem die Mütter – davon abhalten, eine Erwerbstätigkeit auszuüben oder ihren Beschäftigungsgrad zu erhöhen, und die unzureichende Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern.

Drittbetreuungskosten für die Eltern senken

Der Bund will das zusätzliche finanzielle Engagement von Kantonen und Gemeinden finanziell unterstützen, um die Kosten für die Eltern zu senken. Die Finanzhilfen würden ausschliesslich den Kantonen im Verhältnis zur Erhöhung der jährlichen kantonalen und kommunalen Subventionen, unter allfälligem Einbezug der Arbeitgeber, gewährt. Die Beteiligung des Bundes ist je Kanton auf maximal drei Jahre begrenzt und nimmt von Jahr zu Jahr ab.

Familienergänzendes Betreuungsangebot auf die Bedürfnisse der Eltern anpassen

Der Bund will sich zudem an der Finanzierung von Projekten zur besseren Abstimmung des Betreuungsangebots auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Eltern beteiligen. Zum Beispiel ist es für die Eltern während der Schulferien oder bei unregelmässigen Arbeitszeiten schwierig, eine passende Betreuungslösung zu finden.

Für die beiden neuen Arten von Finanzhilfen will der Bundesrat 100 Millionen Franken verteilt auf 8 Jahre zur Verfügung stellen (5 Jahre während der Laufzeit der gesetzlichen Bestimmungen, zusätzliche 3 Jahre für die im letzten Jahr bewilligten Gesuche). Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Januar 2016.

Der Bundesrat hatte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 20. Mai 2015 mit der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage beauftragt. Ausgangspunkt bildete eine Analyse des Handlungsbedarfs des Bundes im Bereich Familienpolitik, basierend auf drei Grundlagenberichten.