Ecoplan-Studie: Auswirkungen einer Individualbesteuerung
Die Diskussion und Lösungsfindung für ein faires, zukunftsfähiges Steuersystem und die Abschaffung der sogenannten «Heiratsstrafe» gewinnt nach der Annullierung der Abstimmung zur CVP-Initiative durch das Bundesgericht im Frühjahr 2019 an Aktualität. Gemäss ihres Förderschwerpunktes «Vereinbarkeit von Beruf und Familie» ist für die Müller-Möhl Foundation wichtig, dass ein faires Steuersystem keine negativen Erwerbsanreize für Zweitverdienende in einer Partnerschaft setzt. Denn nur so, würde sich für die Zweitverdienenden, die meist Frauen sind, das Arbeiten lohnen.
Für eine bessere wissenschaftliche Grundlegung hat die Müller-Möhl Foundation bei Ecoplan eine volkswirtschaftliche Studie in Auftrag gegeben, die am 29. April 2019 veröffentlicht wurde. Die Studie zeigt auf, wie eine modifizierte Individualbesteuerung nicht nur die «Heiratsstrafe» eliminiert, sondern zusätzlich bis zu 60’000 Beschäftigte auf den Arbeitsmarkt bringt. In Partnerschaft mit alliance F und weiteren Verbänden und Organisationen fordert die Müller-Möhl Foundation die Politik auf, eine solche Variante ernsthaft zu prüfen.
Die Studienautoren von Ecoplan zeigen mit Hilfe von Modellberechnungen sowie Hochrechnungen wissenschaftlich fundiert auf, wie sich unterschiedliche Steuersysteme auf die Beschäftigung und die Erwerbsanreize der Zweitverdiener/-innen auswirken. Verglichen wurden das aktuelle Steuersystem, das vorgeschlagene Modell des Bundesrates, eine reine Individualbesteuerung sowie eine modifizierte Version einer Individualbesteuerung, welche Haushalte mit Kindern entlastet.
Studienresultate: Beschäftigungseffekte von plus 40’000-60’000 vollzeitäquivalenten Arbeitskräften
- Die Einführung einer modifizierten Individualbesteuerung hätte alleine bei der Bundessteuer eine Zunahme der Beschäftigung von rund 19’000 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) zur Folge. Auf kantonaler Ebene dürften weitere rund 40’000 Arbeitskräfte resultieren. Die Unternehmen könnten auf ein Fachkräftepotenzial von bis zu 60’000 zusätzlichen vollzeitäquivalenten Beschäftigten zurückgreifen.
- Bei 80% der Personen, die ihren Erwerb ausweiten oder wiederaufnehmen würden handelt es sich um Frauen im Alter zwischen 25 und 55 Jahren, die mehrheitlich Teilzeit arbeiten. Rund ein Drittel verfügt über einen Tertiärabschluss, 58% einen Abschluss auf Sekundarstufe II.
Anders als beim Modell des Bundesrats gelingt es mit einer modifizierten Individualbesteuerung nicht nur, die sogenannte «Heiratsstrafe» abzuschaffen, sondern jegliche Zivilstandsbestrafung in den Steuern und damit auch die negativen Erwerbsanreize auf den Zweiteinkommen zu eliminieren. Dies bei deutlich positiveren Beschäftigungseffekten und geringeren Kosten – einem volkswirtschaftlich deutlich besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Ökonomen empfehlen daher die Prüfung einer Individualbesteuerung und sehen ihr Modell als eine mögliche, umsetzbare Variante.